Allgemeine Geschäftsbedingungen der webdex.at – software und service
Robert Schöttl, Tirolerweg 12/1/2, 9073 Viktring, UID ATU63542214 (im Folgenden „webdex“ oder „Auftragnehmer“). Stand: Oktober 2026.
Inhalt: A · Allgemeine Bestimmungen · B · Software-, Web-, App- und Hardwareentwicklung · C · Betrieb, Hosting und Software as a Service · D · Produkte: Patchly, BillPlace, commemo
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
A1. Geltungsbereich und Rangfolge
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen webdex und Unternehmern im Sinne des UGB (Auftraggeber, „AG“), auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht erneut auf sie hingewiesen wird. Mit Verbrauchern schließt webdex Verträge nur nach gesonderten Bedingungen ab.
1.2 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) der Einzelvertrag bzw. das angenommene Angebot samt Leistungsbeschreibung, (b) die produktspezifischen Bestimmungen in Teil D, (c) Teil B oder Teil C je nach Leistungsart, (d) Teil A.
1.3 Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des AG werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn webdex ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, webdex stimmt ihnen schriftlich zu.
A2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote von webdex sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
2.2 Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots in Textform (z. B. per E-Mail), durch eine Auftragsbestätigung von webdex oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem angenommenen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
2.3 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn webdex sie in Textform bestätigt.
A3. Mitwirkung des Auftraggebers
3.1 Der AG stellt webdex rechtzeitig und auf eigene Kosten alle Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugänge und Testmöglichkeiten zur Verfügung, die für die Leistung nötig sind, und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
3.2 Verzögerungen und Mehraufwand, die durch fehlende, unrichtige, verspätete oder nachträglich geänderte Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten von webdex; Termine verschieben sich angemessen, der Mehraufwand wird nach den jeweils gültigen Sätzen verrechnet.
3.3 Der AG ist für eine eigene, von webdex unabhängige Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung von webdex vereinbart ist. Arbeitet der AG auf einem für Tests bereitgestellten System bereits im Echtbetrieb, trägt er die Verantwortung für die Sicherung dieser Daten.
A4. Preise und Zahlung
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Leistungen nach Aufwand werden zu den am Tag der Leistung gültigen Stundensätzen abgerechnet; Wegzeiten gelten als Arbeitszeit, Reise- und Nächtigungskosten werden gesondert verrechnet.
4.2 Einmalige Leistungen werden nach Erbringung, bei größeren Aufträgen nach vereinbarten Teilleistungen oder Meilensteinen verrechnet. Laufende Entgelte (z. B. Hosting, Wartung, Abonnements) werden im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum verrechnet.
4.3 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug verrechnet webdex die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte sowie die notwendigen Kosten der Einbringung. Dauert der Verzug trotz Mahnung länger als 14 Tage, darf webdex weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einstellen bzw. Dienste sperren; das laufende Entgelt bleibt geschuldet.
4.4 Der AG darf Zahlungen nicht wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Beanstandungen zurückhalten und nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
4.5 Laufende Entgelte sind wertgesichert. Sie verändern sich jährlich zum 1. Jänner im Ausmaß der Veränderung des Verbraucherpreisindex 2020 (Statistik Austria) gegenüber dem Stand bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Anpassung.
4.6 Gelieferte körperliche Sachen (z. B. Hardware, Platinen, Prototypen) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von webdex.
A5. Haftung
5.1 webdex haftet nur für Schäden, die webdex oder von webdex beigezogene Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Für Personenschäden haftet webdex unbeschränkt.
5.2 Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden – insbesondere entgangenen Gewinn, Kosten einer Betriebsunterbrechung, Datenverlust und Ansprüche Dritter – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5.3 Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, haftet webdex abweichend von 5.2 für den Verlust von Daten, begrenzt auf die Kosten der Wiederherstellung, höchstens jedoch 10 % des Auftragswerts (bei laufenden Leistungen des Jahresentgelts) je Schadensfall und maximal EUR 15.000.
5.4 webdex haftet nicht für Störungen außerhalb des eigenen Einflussbereichs, insbesondere von Telekommunikations-, Internet- und Stromnetzen sowie für Leistungen und Dienste Dritter (z. B. App Stores, Zahlungs-, Cloud- und Sicherheitsdienste, Plugin- und Theme-Anbieter), sofern diese nicht von webdex als Erfüllungsgehilfe eingesetzt werden.
5.5 Schadenersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Ansprüche gegenüber Subunternehmern tritt webdex auf Verlangen an den AG ab; der AG wendet sich in diesem Fall vorrangig an diese.
A6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe bzw. Abnahme. Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens einen Monat nach Ablauf dieser Frist.
6.2 Mängel sind unverzüglich, nachvollziehbar beschrieben und in Textform zu melden. Verbesserung hat Vorrang vor Preisminderung oder Vertragsauflösung. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB und die Einrede nach § 933 Abs 3 ABGB sind ausgeschlossen.
6.3 Die Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde; Updates richten sich ausschließlich nach den getroffenen Vereinbarungen.
A7. Höhere Gewalt
7.1 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von webdex – etwa Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Eingriffe, Ausfall von Strom-, Telekommunikations- oder Rechenzentrumsleistungen Dritter – befreien webdex für ihre Dauer von der Leistungspflicht und verlängern Fristen angemessen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, können beide Parteien den betroffenen Vertrag auflösen.
A8. Geheimhaltung und Datenschutz
8.1 Beide Parteien behandeln die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Das gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren, von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidung offenzulegen sind.
8.2 webdex verpflichtet alle eingesetzten Personen zur Wahrung des Datengeheimnisses (§ 6 DSG). Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
8.3 Verarbeitet webdex im Auftrag des AG personenbezogene Daten (insbesondere bei Hosting, Wartung, Patchly Managed und BillPlace), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art 28 DSGVO ab. Der AG bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
A9. Abwerbeverbot
9.1 Während der Vertragsdauer und zwölf Monate danach wirbt keine Partei Personen ab, die für die andere Partei an der Vertragserfüllung mitgewirkt haben, auch nicht über Dritte. Bei Verstoß ist ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe eines Jahresentgelts der abgeworbenen Person zu leisten.
A10. Barrierefreiheit und rechtliche Zulässigkeit von Inhalten
10.1 Eine barrierefreie Ausgestaltung im Sinne von BGStG, WZG oder Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls obliegt dem AG die Prüfung, ob die Leistung für seinen Einsatzzweck den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
10.2 Für Inhalte, die der AG bereitstellt oder vorgibt (Texte, Bilder, Marken, Daten), ist der AG verantwortlich, insbesondere für deren wettbewerbs-, marken-, urheber-, datenschutz- und medienrechtliche Zulässigkeit. Er hält webdex gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
A11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt am Wörthersee.
11.2 Vor Anrufung eines Gerichts bemühen sich die Parteien um eine einvernehmliche Lösung; auf Wunsch einer Partei wird eine Wirtschaftsmediation durch eingetragene Mediatoren versucht.
11.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Teil B – Software-, Web-, App- und Hardwareentwicklung
Teil B gilt für die Erstellung und Anpassung von Individualsoftware, Websites und Webanwendungen, E-Commerce-Lösungen, mobilen Apps, KI-Anwendungen und Automatisierungen sowie für Microcontroller- und Hardwareentwicklungen (Werkleistungen) und für Beratungsleistungen.
B1. Leistungsbeschreibung und Änderungen
1.1 Grundlage ist eine Leistungsbeschreibung (Angebot, Konzept oder Pflichtenheft), die der AG auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüft und freigibt. Erstellt webdex sie auf Basis der Angaben des AG, ist dieser Aufwand gesondert zu vergüten, sofern nicht anders vereinbart.
1.2 Änderungswünsche nach Freigabe (Change Requests) beschreibt der AG in Textform; webdex nennt die Auswirkungen auf Aufwand, Kosten und Termine. Sie werden erst mit Zustimmung beider Parteien verbindlich.
1.3 Stellt sich heraus, dass die Ausführung tatsächlich oder rechtlich nicht möglich ist, informiert webdex den AG unverzüglich. Ändert der AG die Leistungsbeschreibung nicht entsprechend, kann webdex vom Vertrag zurücktreten; bis dahin erbrachte Leistungen und Kosten sind zu vergüten.
B2. Termine und Teilleistungen
2.1 webdex hält vereinbarte Termine nach Möglichkeit genau ein. Termine setzen die vollständige und rechtzeitige Mitwirkung des AG voraus (A3).
2.2 webdex darf Teilleistungen erbringen und Teilrechnungen legen. Überschreitet webdex einen verbindlich vereinbarten Termin aus alleinigem Verschulden und wird die Leistung auch innerhalb einer angemessenen schriftlichen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht erbracht, kann der AG vom betroffenen Auftrag zurücktreten.
2.3 Ein Storno durch den AG ist nur mit Zustimmung von webdex möglich. In diesem Fall sind die erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten sowie eine Stornogebühr von 30 % des noch nicht verrechneten Auftragswerts zu bezahlen.
B3. Abnahme
3.1 Werkleistungen werden binnen vier Wochen nach Bereitstellung vom AG anhand der Leistungsbeschreibung geprüft und in Textform abgenommen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen; spätestens die produktive Nutzung (Echtbetrieb, Livegang, Veröffentlichung) gilt als Abnahme.
3.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Bei wesentlichen Mängeln, die den Echtbetrieb verhindern, erfolgt nach Behebung eine erneute Abnahme.
B4. Nutzungsrechte, Quellcode und Zugangsdaten
4.1 Nach vollständiger Bezahlung erhält der AG an individuell erstellten Leistungen ein zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung für den vereinbarten Zweck im eigenen Unternehmen. Ausschließliche oder übertragbare Rechte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung; § 40b UrhG gilt dann sinngemäß.
4.2 Alle übrigen Rechte, insbesondere an Know-how, Bibliotheken, Frameworks, Vorlagen und allgemein verwendbaren Komponenten von webdex, verbleiben bei webdex und dürfen von webdex weiterverwendet werden. Durch Mitwirkung des AG entsteht keine Miturheberschaft.
4.3 Für eingesetzte Software Dritter, Open-Source-Komponenten, Themes, Plugins, Schriften und Bilddatenbanken gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Laufende Lizenzkosten Dritter trägt der AG.
4.4 Quellcode und eine Dokumentation werden nur übergeben, wenn dies vereinbart ist, und jedenfalls erst nach vollständiger Bezahlung. Administrative Zugangsdaten zu für den AG erstellten Systemen erhält der AG nach vollständiger Bezahlung; besteht ein laufender Wartungs- oder Betriebsvertrag, kann webdex die Gewährleistung und Betreuung für Bereiche ablehnen, in die der AG oder Dritte damit eingreifen.
4.5 webdex darf das Projekt mit Namen und Logo des AG als Referenz nennen, sofern der AG dem nicht widerspricht.
B5. Besondere Bestimmungen für Software, Websites und Apps
5.1 webdex gewährleistet, dass die Software die vereinbarten Funktionen in der vereinbarten Systemumgebung (Betriebssystem, Browser, Server, Versionen) erfüllt. Voraussetzung für die Fehlerbehebung ist, dass der Fehler reproduzierbar beschrieben ist und keine Eingriffe des AG oder Dritter vorliegen; für veränderte Programme und für Fehler durch geänderte Umgebungen, Schnittstellen oder Komponenten Dritter besteht keine Gewährleistung.
5.2 Die Veröffentlichung von Apps in App Stores (z. B. Apple App Store, Google Play) unterliegt den Richtlinien und Entscheidungen der jeweiligen Betreiber. webdex unterstützt bei der Einreichung, schuldet aber keine Freigabe und haftet nicht für Ablehnungen, Entfernungen oder Richtlinienänderungen. Entwicklerkonten und deren Gebühren liegen beim AG.
5.3 Bei KI-Anwendungen weist webdex darauf hin, dass Ergebnisse von KI-Modellen fehlerhaft oder unvollständig sein können. Der AG prüft Ergebnisse vor ihrer Verwendung und ist für den rechtskonformen Einsatz verantwortlich, insbesondere nach dem EU-KI-Gesetz (AI Act) und der DSGVO. Kosten für KI-Dienste Dritter trägt der AG.
5.4 Bei E-Commerce-Lösungen bleibt der AG als Händler für Preise, Produktangaben, Rechtstexte, Steuern und die Abwicklung mit Zahlungs- und Versanddienstleistern verantwortlich.
B6. Besondere Bestimmungen für Microcontroller- und Hardwareentwicklung
6.1 Prototypen, Muster und Kleinserien dienen der Erprobung. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet webdex keine Serienreife, Zertifizierung oder Konformitätsbewertung (z. B. CE-Kennzeichnung, EMV, behördliche Zulassungen). Die Prüfung, ob ein Einsatz rechtlich zulässig ist, obliegt dem AG.
6.2 Werden Komponenten in sicherheitsrelevanten Anwendungen eingesetzt (etwa in Fluggeräten, Fahrzeugen oder Anlagen), erfolgt der Einsatz in der Verantwortung des AG; er stellt geeignete Tests, Redundanzen und Sicherheitsmaßnahmen sicher. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden eines Unternehmers ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6.3 Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des AG. Für zugekaufte Bauteile gelten vorrangig die Gewährleistungsbedingungen ihrer Hersteller.
Teil C – Betrieb, Hosting und Software as a Service
Teil C gilt für laufende Leistungen: Webhosting und E-Mail, Wartung und Betreuung von Websites und Anwendungen sowie die Bereitstellung von Software als Dienst (SaaS), insbesondere Patchly Managed und BillPlace.
C1. Leistungsumfang und Verfügbarkeit
1.1 Umfang, Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Supportzeiten ergeben sich aus dem Angebot bzw. einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung (SLA). Ohne solche Vereinbarung erbringt webdex Support an Werktagen zu den üblichen Geschäftszeiten und bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit, ohne einen bestimmten Wert zuzusichern.
1.2 Notwendige Wartungsarbeiten (z. B. Updates, Sicherheitspatches) führt webdex möglichst außerhalb der Geschäftszeiten und nach Ankündigung durch; dringende Sicherheitsmaßnahmen können ohne Ankündigung erfolgen. Diese Zeiten gelten nicht als Ausfall.
1.3 webdex darf die eingesetzte Technik, Infrastruktur und Software weiterentwickeln und ändern, sofern die vereinbarten Leistungen dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus werden nach Aufwand verrechnet.
C2. Datensicherung
2.1 Eine Datensicherung durch webdex ist nur geschuldet, wenn sie Teil der vereinbarten Leistung ist; dann erfolgt sie in dem dort genannten Umfang und Rhythmus. Der AG sichert seine Daten zusätzlich selbst, sodass sie bei Verlust rekonstruiert werden können (A3.3).
C3. Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der AG hält Zugangsdaten geheim, informiert webdex unverzüglich über Missbrauch und ist für alle Handlungen unter seinen Zugängen verantwortlich.
3.2 Der AG speichert und verbreitet über die Dienste keine rechtswidrigen Inhalte, keine Schadsoftware und keine unerwünschten Massenmails und verletzt keine Rechte Dritter. Bei begründetem Verdacht eines Verstoßes oder einer Gefährdung der Systeme darf webdex betroffene Inhalte oder Dienste vorübergehend sperren; der AG wird darüber informiert.
C4. Nutzungsrechte
4.1 Für die Dauer des Vertrags erhält der AG das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die bereitgestellte Software im vereinbarten Umfang (z. B. Anzahl Benutzer, Mandanten oder verwalteter Websites) zu nutzen. Eine Überlassung an Dritte ist nur mit Zustimmung von webdex zulässig.
C5. Laufzeit und Kündigung
5.1 Verträge über laufende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie können nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden; abweichende Fristen im Angebot oder in Teil D gehen vor.
5.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei wesentlicher Vertragsverletzung trotz Mahnung oder bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen.
5.3 Bei Vertragsende stellt webdex dem AG auf Anforderung, die bis zum Vertragsende gestellt wird, seine Daten in einem gängigen Format zur Verfügung. Darüber hinausgehende Unterstützung bei der Übergabe an den AG oder einen Dritten wird nach Aufwand verrechnet. 30 Tage nach Vertragsende darf webdex die Daten löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Teil D – Produktspezifische Bestimmungen
D1. Patchly – WordPress-Update-Management
1.1 Leistung. Patchly ermöglicht die zentrale Verwaltung von WordPress-Websites, insbesondere Updates von Core, Plugins, Themes und Übersetzungen, Sicherungen vor Updates mit Wiederherstellung, optische Vergleiche, Sicherheits- und Verfügbarkeitsprüfungen sowie Berichte. Die Anbindung erfolgt über das kostenlose Connector-Plugin. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Produktbeschreibung.
1.2 Selbst betreiben (Jahreslizenz). Der AG erhält für die Lizenzdauer Zugang zum Software-Image samt Updates und betreibt es auf eigener Infrastruktur und in eigener Verantwortung. Der Zugang ist persönlich und nicht übertragbar; die Lizenz gilt für die im gewählten Paket genannte Zahl verwalteter Websites. Die Lizenz verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Nach Lizenzende endet der Zugang zu neuen Versionen und zum Support; die zuletzt installierte Version darf ohne Anspruch auf Updates und Support weiter betrieben werden.
1.3 Managed by webdex. webdex betreibt für den AG eine eigene Patchly-Installation in einem Rechenzentrum in der EU, einschließlich Updates und täglicher Sicherung. Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate, danach ist der Vertrag monatlich zum Monatsende kündbar. Eine allfällige Einrichtungsgebühr wird mit der ersten Rechnung verrechnet. Bei Vertragsende erhält der AG auf Wunsch eine Sicherung seiner Installation samt Schlüssel, um sie selbst weiter zu betreiben.
1.4 Verantwortung für verwaltete Websites. Der AG ist berechtigt, die angebundenen Websites zu verwalten (bei Agenturen: im Auftrag ihrer Kunden), und bleibt für diese Websites, deren Inhalte, Lizenzen für Plugins und Themes sowie für die Entscheidung über Updates verantwortlich. Updates stammen von den Herstellern der jeweiligen Software; webdex hat auf deren Qualität und Kompatibilität keinen Einfluss.
1.5 Update-Risiko. Sicherungen, Wiederherstellung und optischer Vergleich verringern das Risiko fehlerhafter Updates, können aber nicht jede Störung erkennen oder verhindern, etwa Fehler in Funktionen, die der Vergleich nicht abdeckt. webdex haftet nicht für Ausfälle, Datenverluste oder Folgeschäden, die durch Updates Dritter entstehen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von webdex. Der AG hält zusätzlich eigene, von Patchly unabhängige Sicherungen seiner Websites vor.
1.6 Dienste Dritter. Sicherheitsprüfungen nutzen Schwachstellendatenbanken Dritter (z. B. WPScan, Wordfence). webdex übernimmt keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und ständige Verfügbarkeit.
D2. BillPlace – Angebote, Verträge und Rechnungen
2.1 Leistung. BillPlace ist eine von webdex betriebene Webanwendung zur Erstellung und Verwaltung von Angeboten, Kaufverträgen, Rechnungen und den zugehörigen PDF-Dokumenten. Es gilt Teil C; jeder Kunde erhält einen eigenen Mandanten.
2.2 Inhalte und Vorlagen. Der AG ist für die inhaltliche, rechtliche und steuerliche Richtigkeit aller mit BillPlace erstellten Dokumente verantwortlich, insbesondere für die gesetzlichen Rechnungsmerkmale nach dem UStG, Preise, Vertragsklauseln und die von ihm vorgegebenen Vorlagen. Auf Wunsch eingerichtete Vorlagen gibt der AG vor Verwendung frei.
2.3 Aufbewahrung. BillPlace ersetzt kein revisionssicheres Archiv, sofern dies nicht gesondert vereinbart ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. nach § 132 BAO) erfüllt der AG in eigener Verantwortung; er exportiert dafür erstellte Dokumente regelmäßig, spätestens vor Vertragsende.
2.4 Daten Dritter. Personenbezogene Daten der Kunden des AG verarbeitet webdex ausschließlich im Auftrag des AG auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags (A8.3).
D3. commemo und weitere eigene Plattformen und Apps
3.1 Für Endnutzerinnen und Endnutzer von commemo (Web und App) sowie weiterer von webdex betriebener Plattformen gelten deren eigene Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen. Diese AGB gelten für Unternehmer, die mit webdex in Bezug auf diese Plattformen zusammenarbeiten, etwa als Inhalts-, Anzeigen- oder Kooperationspartner, ergänzend zu der jeweiligen Partnervereinbarung.
3.2 Partner sind dafür verantwortlich, dass von ihnen bereitgestellte Inhalte (insbesondere Traueranzeigen, Texte und Fotos) rechtmäßig sind, die erforderlichen Rechte und Einwilligungen – etwa von Angehörigen und Fotografen – vorliegen und die Würde Verstorbener sowie Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben. webdex darf Inhalte, die gegen diese Grundsätze oder gegen Gesetze verstoßen, ohne vorherige Ankündigung entfernen.
3.3 Die Verfügbarkeit der Apps in den App Stores unterliegt den Bedingungen der jeweiligen Store-Betreiber (B5.2).