Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Wen es betrifft, welche Anforderungen gelten und wie Sie Ihren Online-Shop fit machen.
Mit dem BaFG setzt Österreich den European Accessibility Act der EU um. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen Produkte und Dienstleistungen ohne Hürden nutzen können – auch im Internet.
Wen betrifft das Gesetz?
Betroffen sind unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher – also vor allem Online-Shops und Buchungsplattformen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Welche Anforderungen gelten?
Als Maßstab dient die europäische Norm EN 301 549, die sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Stufe AA) orientiert. Ein paar Beispiele:
- ausreichende Farbkontraste und skalierbare Schrift
- vollständige Bedienung per Tastatur, mit sichtbarem Fokus
- Alternativtexte für Bilder und verständliche Linktexte
- beschriftete Formularfelder und klare Fehlermeldungen
- saubere Struktur mit Überschriften, die Screenreader verstehen
- eine Barrierefreiheitserklärung, die beschreibt, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt
Was passiert bei Verstößen?
Die Einhaltung wird von einer Marktüberwachungsbehörde kontrolliert. Bei Verstößen drohen Aufforderungen zur Nachbesserung und Verwaltungsstrafen.
Unsere Empfehlung
Starten Sie mit einer Bestandsaufnahme: Ein Prüfprotokoll zeigt, wo Ihre Website heute steht und welche Punkte zuerst angegangen werden sollten. Viele Verbesserungen lassen sich im Zuge laufender Wartung umsetzen – und sie machen Ihre Website für alle Besucher angenehmer.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
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